Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Franz B wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, in bezug auf diesen Angeklagten und nach § 290 Abs 1 StPO. auch hinsichtlich des Angeklagten Friedrich A im (sohin gesamten) Schuldspruch laut Punkt II. des …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Franz B und Friedrich A - außer einer (hier vorerst nicht bedeutsamen) weiteren strafbaren Handlung - des Verbrechens des verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs 1 StGB. (Urteilsfaktum II.) sowie B überdies des Verbrechens des versuchten schweren Raubes …
Rechtliche Beurteilung I. Zum Urteilsfaktum I: Als Raubversuch liegt dem (zur Tatzeit noch jugendlich gewesenen) Angeklagten B zur Last, daß er am 17. November 1980 in Baden in Gesellschaft des (damals bereits erwachsenen) Mitangeklagten A als Beteiligten (§ 12 StGB.) einem unbekannt gebliebenen älteren Mann, der mit eine…