Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen wird - jener des Angeklagten N*** teilweise - Folge gegeben und es werden die Freiheitsstrafen unter Anwendung des § 41 StGB wie folgt herabgesetzt: beim Angeklagten N*** auf 4 (vier) Jahre und beim Angeklagten W*** auf 4 1/2 (viereinhalb)…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Rainer Maria N*** und Wolfgang W*** der Verbrechen des verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs. 1 StGB und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihnen zur Last, am 8.Juli…
Rechtliche Beurteilung Der angerufene Nichtigkeitsgrund könnte jedoch (im aktuellen Zusammenhang) nur aus einem Zwischenerkenntnis des Schwurgerichtshofes und nicht - wie hier - aus einer vom Vorsitzenden allein getroffenen Entscheidung abgeleitet werden (Mayerhofer-Rieder, StPO 2 , E Nr 1 zu § 345 Abs. 1 Z 5 StPO ua). Ei…