Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben: das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, wird im Schuldspruch laut Punkt I. des Urteilssatzes sowie im Strafausspruch aufgehoben; im Umfang der Aufhebung wird (unter Ausschaltung dieses Schuldspruches) gemäß § 351 StPO in …
Text Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden (II.) Josef A und Leonhard B des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach § 15, 142 Abs. 1, 143 erster und zweiter Fall StGB sowie (I.) A überdies des Verbrechens des versuchten (im Urteil unrichtig: 'de…
Rechtliche Beurteilung Verfehlt ist der Standpunkt des Beschwerdeführers, die am 1. Oktober 1981 um 10.00 Uhr begonnene Hauptverhandlung sei ungeachtet eines um 10.30 Uhr desselben Tages gefaßten dahingehenden Beschlusses (§ 276 a StPO) 'de facto' nicht neu durchgeführt worden: der Umstand, daß nach dieser Beschlußfassung…