Spruch In teilweiser Stattgebung und aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, - hinsichtlich des Angeklagten Krisztian M***** in der Subsumtion von A/I und III nach § 130 erster Fall StGB und in der (bloß) zu A/I und III gebildeten Subsumtionsei…
Text Gründe : Soweit für das Verfahren über die und aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung wurde Krisztian M***** der Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Fall (A/I und III), des räuberischen Diebstahls „nach § 131 StGB“ (A/II), der Ent…
Rechtliche Beurteilung Zum Angeklagten Krisztian M ***** Der Angeklagte bekämpft das Urteil mit einer auf Z 5, 5a, 9 lit a und 10 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, die zum Teil im Recht ist. Anhaltspunkte für allfällige frühere Kontakte der beiden Angeklagten mit Horst R***** (Schuldspruch B/1) …