Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch, es sei Brigitte A bekannt gewesen, daß die mit Strafe bedrohten Handlungen gegen fremdes Vermögen, aus denen die Sachen stammen, aus einem anderen Grund als wegen gewerbsmäßiger Beg…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 26. Mai 1947 geborene Kellnerin Brigitte A des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und Abs. 3 (letzter Fall) StGB schuldig erkannt. Ihr liegt zur Last, im Herbst 1981 in Wien vier gestohlene Pelzjacken im Wert von 33.000 S sowi…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde ist berechtigt. Der Schuldspruch auch wegen der vorerwähnten (Verbrechens-) Qualifikation findet nämlich in den Urteilsfeststellungen keine Deckung. Ihre Heranziehung hat zur Voraussetzung, daß dem Hehler die die höhere Strafdrohung begründende Modalität der Vortat bekannt…