Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde und aus deren Anlass wird das angefochtene Urteil - das im Übrigen unberührt bleibt - gemäß § 290 Abs 1 StPO im Schuldspruch III sowie in der Qualifikation der im Schuldspruch VI beschriebenen Tat als schwere Sachbeschädigung nach § 126 Abs 1 Z 5 …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10. Juli 1985 geborene Thomas L***** des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1, Abs 2, Abs 3 erster Fall StGB (I.), des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahles nach § 127, 130 erste…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 5, 9 lit a, 10 des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten ist teilweise im Recht. Soweit sie allerdings unter Z 9 lit a vorbringt, es fänden "sich im gesamten Urteil keine Ausführungen dahingehend, welche den Schluss, der Schuldspruch sei auch in subjektiv…