Spruch Das Urteil des Kreisgerichts Korneuburg vom 18.Juni 1986, GZ. 12 E Vr 451/86-4, verletzt die Bestimmung des § 229 Abs. 1 StGB. Dieses Urteil wird aufgehoben und gemäß §§ 292, 288 Abs. 2 Z. 3 StPO. in der Sache selbst erkannt: Heinz H*** wird von der Anklage, von Jänner 1986 bis 18. April 1986 in Wie…
Text Gründe: Der am 20.September 1962 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Stahlbauschlosser Heinz H*** wurde mit dem Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichts Korneuburg vom 18.Juni 1986, GZ. 12 b E Vr 451/86-4, des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt.…
Rechtliche Beurteilung Als Tatobjekt des § 229 StGB. kommen nur solche Urkunden in Betracht, die objektiv geeignet sind, im Rechtsverkehr rechtmäßig zum Beweis eines Rechts, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht zu werden, mithin für ihren Errichtungszweck recte noch verwendbar sind (EvBl. 1981/107, 1982…