JudikaturJustizRS0095501

RS0095501 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. November 1988

Die nach § 167 Abs 4 StGB - durch Verweisung auf Abs 2 - erforderliche Rechtzeitigkeit der Schadensgutmachung durch einen Dritten oder einen anderen an der Tat Mitwirkenden bezieht sich auf denjenigen Täter, dem diese Variante der tätigen Reue zugute kommen soll.

Entscheidungen
2