RS0095501 – OGH Rechtssatz
RS0095501 – OGH Rechtssatz
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Die nach § 167 Abs 4 StGB - durch Verweisung auf Abs 2 - erforderliche Rechtzeitigkeit der Schadensgutmachung durch einen Dritten oder einen anderen an der Tat Mitwirkenden bezieht sich auf denjenigen Täter, dem diese Variante der tätigen Reue zugute kommen soll.