JudikaturJustizRS0095481

RS0095481 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Februar 1990

"Ansichbringen" erfordert eine Handlung, durch die sich der Täter im Einverständnis mit dem Vortäter die Verfügungsgewalt über eine (hehlereitaugliche) Sache verschafft, gleichgültig, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich, auf Dauer oder vorübergehend erfolgt.

Entscheidungen
2