Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3.Juni 1944 geborene beschäftigungslose Manfred B*** des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach den §§ 15, 105, 106 Abs 1 Z 3 StGB (A I 1) und der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten Nötigung nach den §§ 105 Abs 1, 15 StGB (A…
Rechtliche Beurteilung Eine Unvollständigkeit der Urteilsbegründung (Z 5) vermeint der Beschwerdeführer darin zu erblicken, daß das Schöffengericht den ihn belastenden Angaben der Zeugin D*** auch deshalb Glauben geschenkt habe, weil es kein Motiv für eine unrichtige Beschuldigung erkennen konnte (S 125, 126). Dabei habe …