Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Georg D***** mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 206 Abs 2 (zu ergänzen: zweiter Fall), 15 StGB (I./), mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 207 Abs 2 (zu ergänzen: zweiter Fall), 15 S…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen vom Angeklagten aus Z 5, 9 lit a, 9 lit b, 10 und 11 des § 281 Abs 1 StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde geht fehl. Entgegen der Mängelrüge (Z 5 erster Fall) ist den zu Punkt I./f./ getroffenen Feststellungen unmissverständlich zu entnehmen, dass sich die Unmündige aufgrund der Auffor…