Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Martin Friedrich W***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 2, 148 zweiter Fall und 15 StGB (A.) sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (B.) schu…
Rechtliche Beurteilung Die sich lediglich gegen den Schuldspruch A. 1. richtende, auf § 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten ist nicht im Recht. Sie vertritt den Standpunkt, die Aufforderung des Geschädigten an den Beschwerdeführer, das durch Betrug herausgelockte Fahrzeug samt Schlüss…