Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael A des in der Zeit vom 12. Oktober bis zum 20. Oktober 1980 in Graz begangenen Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 und 2, 15 StGB (Punkt I.) des Schuldspruches), des am selben Ort u…
Rechtliche Beurteilung Soweit der Angeklagte unter dem Gesichtspunkt eines Begründungsmangels im Sinne der Z 5 des § 281 Abs 1 StPO, der Sache nach vor allem als Feststellungsmangel, solcherart das Ausbeutungsmoment des Tatbildes der Zuhälterei betretend, das Unterbleiben der Feststellung, die Zeugin B habe nach ihren Ang…