JudikaturJustizRS0095224

RS0095224 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2010

Tätige Reue mittels Darlehensaufnahme durch den Täter (und/oder Dritte) ist zulässig (SSt 32/23 und EvBl 1957/327). Auch bei Identität von Darlehensgeber und Geschädigtem liegt effektive (keine vertragliche) Schadensgutmachung vor.

Entscheidungen
2