Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB (Faktum A III) sowie im Strafausspruch aufgehoben und gemäß dem § 288 Abs. 2 Z 3 StPO im Umf…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner L***** zu A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB, zu B des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 Abs. 1 StGB und zu C des Vergehens der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Ja…
Rechtliche Beurteilung Diese Schuldsprüche bekämpft der Angeklagte mit Nichtigkeitsbeschwerde, die auf die Z 5, 5 a und 9 lit. a des § 281 Abs. 1 StPO gestützt wird. Den Strafausspruch ficht er mit Berufung an. Ins Leere geht zunächst der Vorwurf der "unzureichenden und aktenwidrigen" Begründung (Z 5) der erstgerichtli…