JudikaturJustizRS0095147

RS0095147 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 2013

Die vergleichsweise Bereinigung eines umstrittenen Ersatzanspruchs steht - anders als die (einer Zahlung gleichkommende) einverständliche Aufrechnung kompensabler Forderungen - der Annahme einer vollständigen Schadensgutmachung im Sinne § 167 StGB entgegen (so schon EvBl 1980/69, 11 Os 37/80).

Entscheidungen
5