Spruch I. Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, a) im Punkt 2.) des Schuldspruches insoweit, als dem Angeklagten auch angelastet wird, in Salzburg und Bürmoos in der Zeit von Juli 1977 bis 5.Juli 1980 seine unmündige Tochter Id…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Juni 1942 geborene Angeklagte Dieter K*** der Verbrechen (zu 1.) des teils vollendeten, teils versuchten Beischlafs mit Unmündigen nach §§ 206 Abs. 1 und 15 StGB und (zu 2.) der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen (zu…
Rechtliche Beurteilung Somit war die Nichtigkeitsbeschwerde in den beiden zuletzt erörterten Punkten zu verwerfen. Bei der notwendig gewordenen Strafneubemessung nach §§ 28 Abs. 1, 206 Abs. 1 StGB war das Zusammentreffen zweier Verbrechen mit drei Vergehen, die oftmalige Wiederholung der strafbaren Handlungen während eine…