Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, 1. teils in Stattgebung dieses Rechtsmittels sowie teils nach § 290 Abs. 1 StPO im Schuldspruch wegen Hehlerei (A.I.), ferner 2. nur gemäß der letzteren Gesetzesstelle außerdem in d…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Albert A der Verbrechen (A.I.) der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 1 und 2 sowie Abs. 3 StGB, (A.II.) des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB und (A.III.) der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Als Hehler…
Rechtliche Beurteilung Der - im Gegensatz zu seiner Ankündigung, das gesamte Urteil anzufechten - der Sache nach nur gegen diese beiden Schuldsprüche gerichteten, auf § 281 Abs. 1 Z 4, 5 und 9 lit. b StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten kommt teilweise Berechtigung zu. Nicht stichhältig sind seine Einwän…