Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird dahin Folge gegeben, daß die verhängte Freiheitsstrafe auf 2 (zwei) Monate herabgesetzt wird. Gemäß dem § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmuth A (im Sinn der in der Hauptverhandlung vom 19.Februar 1985 modifizierten Anklage !S 203 ) des Vergehens der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst nach dem § 170 Abs. 1 StGB (§ 169 Abs. 2 StGB) schuldig erkannt, weil er am 30.September 1982 i…
Rechtliche Beurteilung Die Ansicht des Beschwerdeführers, der zum Sachverhalt gehörende Erfolg sei nicht eingetreten, ist verfehlt: Eine Feuersbrunst (im Sinn der §§ 169 Abs. 1 und Abs. 2 und 170 Abs. 1 StGB) ist ein ausgedehnter, sich weiter verbreitender Brand, der sich mit gewöhnlichen Mitteln nur mühsam oder überhaupt…