JudikaturJustizRS0094955

RS0094955 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 1996

Ansichbringen ist der Erwerb des Gewahrsams bzw der eigenen Verfügung des Hehlers über die Sache, ohne daß damit eine Besitzerlangung verbunden sein muß.

Entscheidungen
17