Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen, nämlich im Schuldspruch zu den Punkten I/2 und II/ des Urteilssatzes, unberührt bleibt, im Schuldspruch zu Punkt I/1 des Urteilssatzes und demgemäß auch im Strafausspruch (einschließlich des Ausspruchs …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 41-jährige Peter A (zu I/1 und 2) des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs.1, 128 Abs.1 Z.4 StGB und (zu II/) des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs.1 Z.2, Abs.2 und Abs.3, letzter Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien I/…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft dieses Urteil mit einer nominell auf die Gründe der Z.5 und '9' des § 281 Abs.1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, die teilweise, nämlich in Ansehung des Schuldspruchs zu Punkt I/1 des Urteilssatzes, begründet, im übrigen aber nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt ist. Nach …