JudikaturJustizRS0094936

RS0094936 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2018

Die Brüste eines Mädchens können vor allem dann primär Objekt eines sexuellen Missbrauches sein, wenn das Mädchen bereits eine solche Stufe der körperlichen Reife erreicht hat, dass die Zurechnung der Brüste zur Geschlechtssphäre auch physiologisch begründet erscheint.

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