Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.Oktober 1959 geborene Hilfsarbeiter Johann F*** des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs 1 Z 2, Abs 2 und Abs 3 StGB (1/) sowie des Vergehens der Begünstigung nach dem § 299 Abs 1 StGB (2/) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 14.Dezemb…
Rechtliche Beurteilung Die Mängelrüge versagt. In tatsächlicher Hinsicht ging das Erstgericht, der Darstellung des Angeklagten folgend, ohnedies davon aus, daß Josef U*** einen Teilbetrag der Beute von etwa 20.000 S deshalb übergab, weil er das Geld nicht in einem "Plastiksackerl" herumtragen wollte, und keinen bestimmten…