JudikaturJustizRS0094844

RS0094844 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Januar 1987

Das Vorhaben einer späteren Gutmachung des zunächst vorsätzlich herbeigeführten Gläubigerschadens stellt die Verwirklichung des Tatbestands nach § 157 StGB auf der subjektiven Tatseite nicht in Frage.