Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch über die rechtliche Beurteilung der dem Angeklagten zur Last fallenden Tat sowie im Strafausspruch, jedoch unter Aufrechterhaltung des Ausspruchs über die Vorhaftanrechnung, aufg…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erich N*** des Verbrechens des betrügerischen Datenverarbeitungsmißbrauchs nach § 148 a Abs. 1 und Abs. 2 zweiter (gemeint: dritter) Fall StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, in dem im Spruch bezeichneten Zeitraum in Wien wiederholt mit dem V…
Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs. 1 Z 10 und 11 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen dieses Urteil kommt aus dem zuerst relevierten Grund Berechtigung zu. Wortlaut und Sinn des § 148 a StGB setzen nämlich zur Deliktsverwirklichung voraus, daß der tatbestandsmäßige Vermögensschaden (arg "Wer…