Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Gemäß § 390 a StPO fallen der Angeklagten auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthält, wurde Isabella G***** - abweichend von der wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 130 zweiter (gemeint: dritter) Fall…
Rechtliche Beurteilung Die Angeklagte bekämpft diesen Schuldspruch mit einer allein auf die Z 10 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, die jedoch eine prozeßordnungsgemäße Darstellung vermissen läßt. Die Subsumtionsrüge beschränkt sich nämlich bloß darauf, die erstgerichtliche Tatbeurteilung mit der Be…