Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Gemäß § 290 Abs 1 erster Fall StPO wird Elisabeth R*** die in der Zeit vom 30.November 1986, 21.15 Uhr, bis 2.Dezember 1986, 11.45 Uhr, erlittene Vorhaft gemäß § 38 Abs 1 Z 1 StGB auf die Strafe angerechnet. Der Berufung wird dahin Folge gegeben, daß über d…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Elisabeth R*** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2, Abs 2 und Abs 3 StGB schuldig erkannt, weil sie im August 1986 in Wien einen vom abgesondert verfolgten Walter P*** der Rosa E*** durch Einbruch gestohlenen Geldbetrag von 50.000 S, mithin e…
Rechtliche Beurteilung Die mithin zur Gänze unbegründete und zum Teil nicht gesetzmäßig ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten war daher zu verwerfen. Aus Anlaß der Nichtigkeitsbeschwerde war die dem Urteil anhaftende, jedoch ungerügt gebliebene Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO gemäß § 290 Abs 1 erster F…