JudikaturJustizRS0094685

RS0094685 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2016

Bei einem Kartenspiel sind Gewinn und Verlust dann (zumindest) vorwiegend vom Zufall abhängig, wenn Erfolg oder Misserfolg überwiegend von den jedem einzelnen Spieler zugeteilten Karten abhängig sind und dem einzelnen Spieler kaum entscheidende Gestaltungsmöglichkeiten und Einflussmöglichkeiten auf den Spielausgang offen stehen, weil die jeweils nicht an ihn ausgeteilten Karten für ihn verdeckt bleiben oder ihm im Spielverlauf selbst nicht bekannt werden.

Entscheidungen
2