RS0094615 – OGH Rechtssatz
RS0094615 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Zur Befriedigung eines Gelüstes handelt, wer ein gegenwärtiges eigenes Bedürfnis, das sich auf eine bestimmte Sache bezieht, alsbald decken will.
RS0094615 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Zur Befriedigung eines Gelüstes handelt, wer ein gegenwärtiges eigenes Bedürfnis, das sich auf eine bestimmte Sache bezieht, alsbald decken will.