JudikaturJustizRS0094615

RS0094615 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. September 2020

Zur Befriedigung eines Gelüstes handelt, wer ein gegenwärtiges eigenes Bedürfnis, das sich auf eine bestimmte Sache bezieht, alsbald decken will.

Entscheidungen
7