Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Erich H***** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 2, 130, zweiter Fall, und 15 StGB sowie des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspfl…
Rechtliche Beurteilung Nur gegen den Schuldspruch wegen des Verbrechens richtet sich die auf den § 281 Abs. 1 Z 5, 5 a, 9 lit b und 10 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde. Damit wird dem Angeklagten zur Last gelegt, von August 1991 bis 21. Februar 1992 in zahlreichen Zugriffen Bargeld in unbekannter Höhe, (im Zweifel)…