Spruch I. Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Stefan B wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch dieses Angeklagten zu Punkt C (wegen des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB) und demzufolge auch in dem ihn betreffenden Strafausspruch auf…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua der am 23. Juli 1966 geborene Stefan B des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1 StGB (Punkt A/II des Urteilssatzes) und des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (Punkt C des Urteilssatzes) schuldig erkannt und hiefür zu einer…
Rechtliche Beurteilung Die sich nur gegen den Schuldspruch wegen Vergehens der Sachbeschädigung richtende, die Gründe der Z 9 lit a und lit b des § 281 Abs 1 StPO relevierende Rechtsrüge des Angeklagten ist im Ergebnis begründet. Entgegen der darin vertretenen Ansicht ist zwar dem Erstgericht bei der rechtlichen Beurteilu…