JudikaturJustizRS0094219

RS0094219 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 2017

Eine Sperrvorrichtung im technischen Sinn setzt das Vorhandensein eines für ein Schloss typischen, ein Verschließen und Wiederöffnen ermöglichenden Sperrmechanismus voraus.

Entscheidungen
5