Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in dem den Schuldspruch des Angeklagten Werner A betreffenden Ausspruch, ihm sei bei der von ihm begangenen Hehlerei (Punkt 1 des Urteilssatzes) bekannt gewesen, daß die mit Strafe bedrohte Handl…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 4.August 1956 geborene Werner A des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und Abs. 3 letzter Fall StGB schuldig erkannt, weil er Ende Juni 1976 in Wien ein von Helmut B am 26.Juni 1976 offenbar (auch) durch Aufbrechen einer …
Rechtliche Beurteilung Der Diebstahl des Motorrades war zwar offenbar auch durch gewaltsame überwindung der Lenkersperre des Fahrzeuges verübt worden, einen sicheren Nachweis dafür, daß dem Beschwerdeführer diese - dem § 129 Z 3 StGB zu unterstellende - Begehungsweise der Vortat bekannt war, erachtete das Erstgericht jedo…