JudikaturJustizRS0094166

RS0094166 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 2017

Die im § 129 Z 3 StGB umschriebene Überwindung einer Sperrvorrichtung betrifft nur die Beseitigung der Sicherung von was immer für Gegenständen durch Schlösser, Ketten und der gleichen.

Entscheidungen
8