JudikaturJustizRS0094003

RS0094003 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Mai 2019

Bankomaten sind ebenso wie Tresore oder Warenautomaten "Behältnisse" im Sinn der Z 2 des § 129 StGB. Bei Sachwegnahme aus einem Behältnis ist das Qualifikationsproblem nur unter dem Gesichtspunkt dieser hiefür ausschließlichen Regelung zu prüfen. § 129 Z 3 gilt nur für andere Sperrvorrichtungen.

Entscheidungen
5