RS0093845 – OGH Rechtssatz
RS0093845 – OGH Rechtssatz
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Daß ein einzelner Telephonapparat als Anlage im Sinne des § 132 StGB angesehen werden kann, kann weder den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage noch dem Justizausschußbericht entnommen werden (ob er es ist, blieb in der Entscheidung offen).