JudikaturJustizRS0093845

RS0093845 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 1976

Daß ein einzelner Telephonapparat als Anlage im Sinne des § 132 StGB angesehen werden kann, kann weder den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage noch dem Justizausschußbericht entnommen werden (ob er es ist, blieb in der Entscheidung offen).