Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Der Berufung des Angeklagten Edwin D wird teilweise Folge gegeben und die Freiheitsstrafe unter Bedachtnahme gemäß § 31, 40 StGB auf das Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 27.Oktober 1983, GZ 9 U 317/83-18 auf 2 (zwei) Jahre und 5 (fünf) Monate al…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Renato A, Markus B, Josef Alois C und Edwin D des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 StGB schuldig erkannt, weil sie in Innsbruck jeweils in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) mit Gewalt gegen eine Person und durch Drohung mit gegen…
Rechtliche Beurteilung Die Beschwerde ist nicht berechtigt, weil - wie der Schwurgerichtshof in seinem abweisenden Beschluß zutreffend erkannte (Bd. II/S. 262) -, die Frage, ob bestimmte Gegenstände als 'Waffen' im Sinne des § 143 StGB anzusehen sind, eine Rechtsfrage darstellt, welche nicht ein Sachverständiger, sondern …