Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben und es wird das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch, daß Manfred R***** die im Urteilssatz aufgezählten Gegenstände Verfügungsberechtigten der B***** Warenhandels-AG weggenommen hat, demgemäß in der rechtlichen B…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Manfred R***** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach den §§ 127, 131, erster Fall, StGB schuldig erkannt, weil er am 12.Oktober 1992 in Wien fremde bewegliche Sachen im Gesamtwert von 1.264,90 S und zwar 1 Packung Batterien, 9 Do…
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit Nichtigkeitsbeschwerde aus den Gründen der Z 5, 5 a, 9 lit a und 10 des § 281 Abs 1 StPO. Berechtigung kommt der Beschwerde allerdings nur insoweit zu, als sich der Angeklagte unter Berufung auf die Nichtigkeitsgründe der Z 5, 9 lit a und 10 des § 28…