JudikaturJustizRS0093626

RS0093626 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2012

Die eigenmächtige Ansichnahme eines versteckten Schlüssels ist auch dann widerrechtlich, wenn der Täter das Versteck kennt und der Bestohlene dies weiß, aber den Täter im konkreten Fall nicht zur Benützung ermächtigt.

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