Spruch I. Das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, wird gemäß dem § 290 Abs. 1 StPO in den Schuldsprüchen wegen des Vergehens der versuchten falschen Beweisaussage vor Gericht nach den §§ 12, 15, 288 Abs. 1 StGB laut Punkt V 2 des Urteilssatzes und wegen des Vergehens der üblen Nachrede na…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.April 1941 geborene Kaufmann Horst A der Vergehen des fahrlässigen Ansichbringens von Sachen nach dem § 165 StGB (Punkt I. des Urteilssatzes), der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB (Punkt II. des Urteilssatzes), der fahrlässigen Körperver…
Rechtliche Beurteilung Dem gegen den Schuldspruch wegen fahrlässigen Ansichbringens von Sachen nach dem § 165 StGB laut Punkt I. des Urteilssatzes aus dem Nichtigkeitsgrund der Z 9 lit. b des § 281 Abs. 1 StPO erhobenen Verjährungseinwand kommt keine Berechtigung zu, weil der Beschwerdeführer hiebei von der verfehlten Prä…