Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO fallen den Angeklagten Harald A, Wolfgang B, Helfried C, Johann D und Ralf E auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 2. Mai 1960 geborene Tischlerlehrling Harald A des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs 1 und Abs 2, erster Fall, StGB und des Vergehens des versuchten Hausfriedensbruches nach den § 15, 109 Abs 3 Z 3 StGB, der a…
Rechtliche Beurteilung Keinem der Rechtsmittel kommt Berechtigung zu. I./ Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Harald A: Dieser Beschwerdeführer, der die Nichtigkeitsgründe des § 281 Abs 1 Z 5 und 10 StPO geltend macht, wirft in Ausführung des erstbezeichneten Nichtigkeitsgrundes dem angefochtenen Urteil zunächst…