Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Wolfgang C wird verworfen. Hingegen wird den Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Paul A und Wolfgang B teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, im Punkt III des Schuldspruchs sowie in dem die Genannten betre…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 11.November 1966 geborene Kellnerlehrling Bernhard D des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB., der am 8. September 1959 geborene Student Wolfgang E (richtig: C) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. …
Rechtliche Beurteilung Zur Beschwerde des Wolfgang C: Als Begründungsmangel (§ 281 Abs. 1 Z. 5 StPO.) rügt der Beschwerdeführer zunächst die Nichterörterung der Angabe des Bernhard D vor der Polizei, er habe nicht wahrgenommen, wer ihm den (alle weiteren Tätlichkeiten auslösenden) ersten Schlag ins Gesicht (mit den im Spr…