JudikaturJustizRS0092867

RS0092867 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 2024

Misshandlung ist jedes Einwirken physischer Kraft auf den Körper, die das körperliche Wohlbefinden des Betroffenen nicht ganz unerheblich beeinträchtigt. Misshandlungsvorsatz verlangt demnach keineswegs Verletzungsabsicht oder Beschädigungsabsicht, sondern nur den Vorsatz des Täters, der angegriffenen Person irgendein körperliches Übel - und seien es auch nur (erhebliche) körperliche Schmerzen - zuzufügen.

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