RS0092867 – OGH Rechtssatz
RS0092867 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Misshandlung ist jedes Einwirken physischer Kraft auf den Körper, die das körperliche Wohlbefinden des Betroffenen nicht ganz unerheblich beeinträchtigt. Misshandlungsvorsatz verlangt demnach keineswegs Verletzungsabsicht oder Beschädigungsabsicht, sondern nur den Vorsatz des Täters, der angegriffenen Person irgendein körperliches Übel - und seien es auch nur (erhebliche) körperliche Schmerzen - zuzufügen.