Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Freispruch der Angeklagten Erwin B*** und Harald R*** aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung im Umfang der Aufhebung an das Erstgericht zurückverwiesen. Im üb…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Jugendlichen Werner B*** (geboren am 8.Februar 1969), Erwin B*** (geboren am 7. Juni 1969) und Harald R*** (geboren am 4.März 1968) von der gegen sie wegen des Vergehens des Raufhandels nach § 91 Abs. 1 StGB erhobenen Anklage gemäß § 259 Z 3 StPO frei…
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil bekämpft die Staatsanwaltschaft mit einer auf die Z 9 lit a, in Ansehung des Angeklagten B*** überdies auf die Z 5 des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, die jedoch nur teilweise begründet ist. Im Recht ist die Beschwerdeführerin mit ihren - im Rahmen der Rechtsrüge (…