Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben, die Rechtssache wird an das Prozeßgericht erster Instanz zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Prozeßkosten.…
Text Begründung: Die Staatsanwaltschaft Salzburg erhob gegen den Kläger, Herfried Manfred S***, Martin H***, Manfred P*** und Erich E*** Strafantrag, die Genannten hätten am 19. August 1984 in Saalfelden an einer Schlägerei teilgenommen, wodurch Johann S*** einen Schienbeinbruch (richtig Schienbeinkopfb…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist berechtigt. Die Bindung nach § 268 ZPO erstreckt sich auf die den Schuldspruch notwendigerweise begründenden Tatsachen (SZ 54/150 mwN). Vom Strafgericht festgestellte Tatsachen, die über den Straftatbestand hinausreichen, binden dagegen den Zivilrichter nicht (Fasching…