Spruch Den Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Otto D, John E und Karl E wird zur Gänze und der des Angeklagten Oskar A teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch dieser Angeklagten, gemäß § 290 Abs 1 StPO. aber auch im Schuldspruch der Angeklagte…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 2.Februar 1955 geborene Schwarzdecker Oskar A, der am 6.November 1961 geborene Stahlbauschlosser Franz B, der am 18.März 1959 geborene Landmaschinenmechaniker Richard C, der am 28.Dezember 1951 geborene Schwarzdecker Otto D, alle österreichische Sta…
Rechtliche Beurteilung Zu den Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Oskar A, Otto D und Karl E betreffend den Schuldspruch Punkt A des angefochtenen Urteils: Diese drei Angeklagten machen in ihren getrennt ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerden inhaltlich übereinstimmend, sachlich gestützt auf den Nichtigkeitsgrund des § …