Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch, die an Günther H*** begangene Körperverletzung sei mit einem solchen Mittel und auf solche Weise begangen worden, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist und in …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.Mai 1957 geborene Kraftfahrer Josef S*** (I.) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 1 StGB und (II.) des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkann…
Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs. 1 Z 5, 9 lit. a und 10 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen diesen Schuldspruch - wobei jener wegen des Vergehens laut Punkt I des Urteilssatzes der Sache nach nur hinsichtlich der Qualifikation nach § 84 Abs. 2 Z 1 StGB bekämpft wird - kommt teilweise Bere…