Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wird verworfen. Der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch über die rechtliche Beurteilung der Tat bloß als das Vergehen der schweren Körperverletzun…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14. März 1946 geborene Hilfsarbeiter Josef A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs. 2, 84 Abs. 1 und Abs. 2 Z 4 StGB schuldig erkannt, weil er am 14. Dezember 1974 in Riedau den Gendarmeriebeamten Josef B während der Vollziehung s…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten erweist sich daher zur Gänze als unbegründet, sodaß sie zu verwerfen war. Zur Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft: Die Staatsanwaltschaft vertritt in ihrer auf § 281 Abs. 1 Z 10 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde die Auffassung, die festgestel…