JudikaturJustizRS0092693

RS0092693 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2020

Berufsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn jemand - wenn auch nur teilweise - nicht in der Lage ist, alle jene wesentlichen Tätigkeiten auszuführen, die die Ausübung seines Berufes mit sich bringt.

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