Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen der Staatsanwaltschaft und der beiden Angeklagten sowie der Beschwerde des Angeklagten Horst Willi P*** wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen den Angeklagten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Der am 7.Februar 1964 geborene Wolfgang G*** und der am 1. August 1961 geborene Horst Willi P*** wurden des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15 (zu ergänzen: 127), 129 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 3.Jänner 1990 in Wien im bewußten und gewollten Zusammen…
Rechtliche Beurteilung Zur Beschwerde des Angeklagten G***: In der Mängelrüge (Z 5) releviert der Beschwerdeführer zwei Aspekte, die für die Freiwilligkeit des von ihm in Anspruch genommenen Rücktritts vom Versuch bedeutsam seien: Entgegen den Urteilsfeststellungen habe er (über Befragen seines Verteidigers) lediglich au…