JudikaturJustizRS0092578

RS0092578 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 1999

Eine hochgradige Bewegungseinschränkung eines Armes, wodurch wichtige Verrichtungen des täglichen Lebens nicht oder nur mit besonderer Anstrengung ausgeführt werden können, stellt eine schwere Gesundheitsschädigung, als Dauerfolge (oder doch für lange Zeit) sogar ein schweres Leiden im Sinne § 85 Z 3 StGB dar.

Entscheidungen
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